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Absicherung im Alter

Im Ruhestand wünscht sich jeder ein erfülltes, finanziell abgesichertes und sorgenfreies Leben.

Die Deutschen werden immer älter...
So sieht die Aufteilung der Bevölkerung nach Altersgruppen aus: 1910 1992 2040 Während heute noch fast zwei Beitragszahler einen Rentner finanzieren, wird das Verhältnis im Jahr 2030 1:1 sein...

bild_av2.pngDie Prognosen für die Altersversorgung zwingen zum Handeln.
Zu groß ist die Lücke zwischen dem empfohlenen Versorgungsziel und der tatsächlichen Rente. Wir bieten Ihnen neben der gesetzl. Rentenversicherung zwei weitere Säulen, die Sie zur Stabilisierung Ihrer Altersvorsorge aufbauen können.

 

 

bild_av3.pngPrivate Vorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Gesetzliche Rechtenversicherung

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin und sprechen Sie mit uns.

 

 

 

Private Vorsorge

Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sollten sich genau informieren, was ihnen die staatliche Förderung bietet. Es lohnt sich. Denn die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Dazu kann noch ein Steuervorteil aus der Beitragsleistung treten

Die Sicherheit eines zusätzlichen Einkommens genießen Sie bei uns mit der Privatrente. Mit unserer individuellen Ruhe- und Vorruhestandsplanung bleiben Sie flexibel.

Sie können den Beginn der Rentenzahlung um bis zu 5 Jahre vorziehen oder hinaus-schieben. Und Sie haben die Möglichkeit, bis kurz vor Rentenbeginn über die Aus-zahlungsform Ihrer Altersvorsorge zu entscheiden.

Wählen Sie zwischen:

  • lebenslanger Rente oder
  • einmaliger Kapitalauszahlung oder
  • höherer aber zeitlich begrenzter Rente

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin und sprechen Sie mit uns.

Mit betrieblicher Altersvorsorgung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuern sparen.

Betriebliche Altersvorsorge ist unverzichtbar.

In Zeiten sinkender gesetzlicher Rente gewinnt die betriebliche Altersversorgung zu-nehmend an Bedeutung und wird vom Staat seit 2002 zusätzlich gefördert.

Unterstützen Sie mit unserer Hilfe Ihre Mitarbeiter in der Vorsorge fürs Alter und profitieren Sie davon. Durch die Rentenreform wurde die betriebliche Altersversorgung neu geregelt und die Pensionskasse für alle Unternehmen interessant. Und zwar mit Nutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten. Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. Sie erbringt nicht nur eine lebenslange Altersrente für den Arbeitnehmer, sondern sie kann auch die Hinterbliebenen oder eine evtl. Berufsunfähigkeit absichern.

Bei der Beitragszahlung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Arbeitgeber-finanziert oder
  • Arbeitnehmer-finanziert
  • ... möglich ist auch eine Kombination aus beiden Varianten.


Karriereversorgung

Hier wird dem Mitarbeiter durch den Arbeitgeber eine Pensionszusage erteilt, die über eine Rückdeckungsversicherung finanziert wird. Zum Ausgleich verzichtet der Arbeit-nehmer auf einen Teil seiner Bezüge. Steuervorteil: Wer als Arbeitnehmer auf Teile seines Gehalts verzichtet, senkt erst einmal grundsätzlich seine Steuerlast. Zwar müssen später im Ruhestand die Leistungen versteuert werden, doch meist zu deutlich niedrigeren Steuersätzen als vor der Pensionierung.

Unterstützungskassen

Bei dieser Variante der betrieblichen Altersversorgung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, der Arbeitgeber zahlt den Betrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse. Günstig für den Arbeitgeber: Die Verpflichtungen werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Steuergünstig für den Arbeitnehmer:

Für den Arbeitnehmer sind die Zuwendungen aus dem Gehaltsverzicht kein Arbeitslohn, was die aktuell zu zahlende Steuerlast verringert. Erst im Ruhestand müssen die Leistungen versteuert werden, doch meist zu deutlich niedrigeren Steuersätzen als vor der Pensionierung.

Die Finanzierung der Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung ist eine sichere und steuerlich attraktive Form, die Versorgungslücke für den Ruhestand zu reduzieren. Das Prinzip ist simpel: Ein Teil des Gehalts wird nicht in bar ausgezahlt, sondern fließt direkt als Beitrag in die betriebliche Altersversorgung.

Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Das Prinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine besondere Vereinbarung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die bare Auszahlung von einem Teil seines Gehaltes. Stattdessen wird dieser Betrag vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung eingezahlt. Darüber hinaus ist die Gehaltsumwandlung sozialversicherungsfrei, wenn sie ausschließlich aus einer Sonderzahlung (zum Beispiel 13. Monatsgehalt, Gratifikation) erfolgt.

Lassen Sie sich von uns über die staatliche Förderung beraten!

Vereinbaren Sie am besten gleich online Ihren Beratungstermin.

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